Geschäftsbedingungen
November 11, 2022 2023-10-02 8:36Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen gebrauchterkinderstuhle.de h.o.d.n. Ven der Woods
Gebrauchterkinderstuhle.de, t/a Ven der Woods (nachfolgend: Ven der Woods) ist unter der Handelsregisternummer 76956296 bei der Handelskammer registriert und hat seinen Sitz in der Esweg 23 (9471 BH) in ZuidlarenArtikel 1 – Begrippen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der nachstehenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihres Berufs oder Geschäfts handelt.
- Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht im Rahmen ihres Berufs oder Geschäfts handelt
- Käufer: Das Unternehmen oder der Verbraucher, der einen (Fern-)Vertrag mit dem Verkäufer abschließt
- Vertrag: Der (Fern-)Kaufvertrag über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die vom Käufer bei Ven der Woods gekauft wurden
- Produkte: Die von Ven der Woods angebotenen Produkte umfassen verschiedene neue und gebrauchte Kindermöbel sowie verwandte Artikel
- Verkäufer: Der Anbieter von Produkten an den Käufer, nachfolgend: Ven der WoodsAngebot: Jedes schriftliche Angebot an den Käufer zur Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, bei dem diese Bedingungen untrennbar verbunden sind.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Ven der Woods und für jede Vereinbarung zwischen Ven der Woods und einem Käufer sowie für jedes Produkt, das von Ven der Woods angeboten wird.
Bevor ein (Fern-)Vertrag geschlossen wird, stellt Ven der Woods dem Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Wenn dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird Ven der Woods dem Käufer mitteilen, wie er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann, die in jedem Fall auf der Website von Ven der Woods veröffentlicht sind, damit der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfach auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.
In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit Ven der Woods vereinbart wurde.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte und fortlaufende Vereinbarungen mit dem Käufer. Etwaige allgemeine und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich abgelehnt.
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz ungültig sind oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die ungültige/nichtige Bestimmung(en) wird/werden durch eine Bestimmung mit dem gleichen Inhalt wie die Originalbestimmung ersetzt.
Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Situationen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bewerten und auszulegen.
Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf “sie/ihr” verwiesen wird, ist dies auch als Verweis auf “er/ihn/seine” zu verstehen, soweit dies zutrifft.
Artikel 3 – Das Angebot
Alle Angebote von Ven der Woods sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Ein Angebot liegt erst vor, wenn es schriftlich festgehalten ist.
Das von Ven der Woods gemachte Angebot ist unverbindlich. Ven der Woods ist nur an das Angebot gebunden, wenn die Annahme durch den Käufer schriftlich innerhalb von 30 Tagen bestätigt wird oder wenn der Käufer den fälligen Betrag bereits bezahlt hat. Ven der Woods behält sich jedoch das Recht vor, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus berechtigten Gründen abzulehnen.
Das Angebot enthält eine allgemeine Beschreibung des angebotenen Produkttyps mit den entsprechenden Preisen. Die Beschreibung ist weitgehend auf den Produkttyp abgestimmt, damit der Käufer eine angemessene Beurteilung des Angebots vornehmen kann. Offensichtliche Fehler oder Fehler im Angebot binden Ven der Woods nicht. Eventuelle Abbildungen und spezifische Angaben im Angebot dienen nur als Anhaltspunkt; die tatsächlich angebotenen Produkte können von der auf der Website gezeigten Abbildung abweichen und berechtigen nicht zu Schadensersatz oder zur Auflösung des (Fern-)Vertrags. Ven der Woods kann nicht garantieren, dass die Farben auf dem Bild genau den echten Farben des Produkts entsprechen. Darüber hinaus können kleine Beschädigungen, Gebrauchsspuren und/oder Flecken auf den gebrauchten Produkten vorhanden sein, die nicht (gut) fotografiert wurden.
Lieferzeiten und Fristen, die in Ven der Woods’ Angeboten angegeben sind, sind indikativ und berechtigen den Käufer bei deren Überschreitung nicht zur Auflösung oder Schadensersatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ein Kostenvoranschlag für zusammengesetzte Preise verpflichtet Ven der Woods nicht zur Lieferung eines Teils der in der Offerte oder im Angebot enthaltenen Waren zu einem Teil des angegebenen Preises.
Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht, und nach dem Prinzip ‘was weg ist, ist weg’.”
Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer ein Angebot von Ven der Woods annimmt, indem er das betreffende Produkt bezahlt oder eine Bestellung bei Ven der Woods aufgibt und die Bestellung dann von Ven der Woods bestätigt wird.
Ein Angebot kann von Ven der Woods über die Website gemacht werden.
Wenn der Käufer das Angebot annimmt, indem er einen Vertrag mit Ven der Woods abschließt, wird Ven der Woods den Vertrag schriftlich oder per E-Mail mit dem Käufer bestätigen.
Wenn die Annahme (in untergeordneten Punkten) vom Angebot abweicht, ist Ven der Woods daran nicht gebunden.
Ven der Woods ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise erwarten oder verstehen konnte oder hätte verstehen sollen, dass das Angebot offensichtliche Fehler oder Schreibfehler enthält. Der Käufer kann aus diesem Fehler oder Schreibfehler keine Rechte ableiten.
Das Widerrufsrecht ist für den Käufer als Unternehmen ausgeschlossen. Der Käufer als Verbraucher hat das Recht, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist auszuüben. Wenn ein Widerruf möglich ist, wird der Käufer das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Sie wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie dies zur Bestimmung der Art, der Merkmale und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Die direkten Kosten für die Rücksendung des Produkts trägt der Käufer. Der Käufer muss sich diesbezüglich mit Ven der Woods in Verbindung setzen. Produkte, die aus (hygienischen Gründen, Maßanfertigungen usw.) nicht zurückgenommen werden können, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies ist im Angebot ausdrücklich angegeben.
Artikel 5 – Ausführung des Vertrags
Ven der Woods wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.
Sofern die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags dies erfordert, hat Ven der Woods das Recht, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen von Dritten ausführen zu lassen.
Der Käufer stellt sicher, dass alle Daten, von denen Ven der Woods angibt, dass sie für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind oder von denen der Käufer vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind, rechtzeitig an Ven der Woods übermittelt werden. Wenn die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an Ven der Woods übermittelt werden, hat Ven der Woods das Recht, die Durchführung des Vertrags auszusetzen.
Bei der Durchführung des Vertrags ist Ven der Woods nicht verpflichtet, den Anweisungen des Käufers zu folgen, wenn dadurch der Inhalt oder der Umfang des Vertrags geändert wird. Wenn die Anweisungen zu zusätzlichen Arbeiten für Ven der Woods führen, ist der Käufer verpflichtet, die zusätzlichen Kosten entsprechend zu erstatten.
Bevor Ven der Woods den Vertrag durchführt, kann sie eine Sicherheit vom Käufer verlangen oder eine vollständige Vorauszahlung verlangen.
Ven der Woods haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstanden sind, dass sie von falschen oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, sofern diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Ven der Woods bekannt war.
Der Käufer stellt Ven der Woods von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags Schäden erleiden und die dem Käufer zuzurechnen sind.
Artikel 6 – Lieferung
Wenn der Beginn, der Fortschritt oder die (Ab)lieferung des Vertrags aus Gründen verzögert wird, die beispielsweise darauf zurückzuführen sind, dass der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen geliefert hat, unzureichende Unterstützung leistet, die (An)zahlung nicht rechtzeitig bei Ven der Woods eingegangen ist oder aufgrund von anderen Umständen außerhalb der Kontrolle von Ven der Woods Verzögerungen auftreten, hat Ven der Woods Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der (Ab)lieferungsfrist. Alle vereinbarten (Ab)lieferungsfristen sind niemals feste Fristen. Der Käufer muss Ven der Woods schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist einräumen, um die (Ab)lieferung noch durchführen zu können. Durch die entstandene Verzögerung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Der gewerbliche Käufer ist verpflichtet, die Waren zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemäß dem Vertrag zu übernehmen, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder es versäumt, Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist Ven der Woods berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
Wenn die Produkte von Ven der Woods oder einem externen Transportunternehmen geliefert werden, ist Ven der Woods berechtigt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wenn Ven der Woods Daten von Käufer im Rahmen der Vertragserfüllung benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer Ven der Woods alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.
Wenn Ven der Woods eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese als Richtlinie zu verstehen. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferzeiten.
Ven der Woods ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, dies wurde im Vertrag anders vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Ven der Woods ist berechtigt, das gelieferte separat zu berechnen.
Lieferungen werden nur ausgeführt, wenn alle Rechnungen beglichen sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ven der Woods behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn begründete Furcht vor Nichtzahlung besteht.
Artikel 7 – Verpackung und Transport
“Ven der Woods verpflichtet sich, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und auf eine Weise zu sichern, dass sie bei ordnungsgemäßem Gebrauch in einwandfreiem Zustand und in gutem Zustand an ihr Ziel gelangen.
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.), einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial.
Die Annahme von Waren ohne Anmerkungen auf dem Frachtbrief oder dem Lieferschein gilt als Nachweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.
Artikel 8 – Untersuchung, Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der (Ab)lieferung zu untersuchen, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt der gelieferten Waren, jedoch nur in dem Umfang auszupacken oder zu verwenden, wie es erforderlich ist, um festzustellen, ob er das Produkt behält. Dabei muss der Käufer prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Waren mit dem Vertrag übereinstimmen und ob die Produkte den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
Der Käufer ist verpflichtet zu prüfen und sich darüber zu informieren, wie das Produkt verwendet werden soll, und bei persönlicher Nutzung das Produkt gemäß den Anweisungen zu testen. Ven der Woods übernimmt keine Haftung für die falsche Verwendung des Produkts durch den Käufer.
Eventuelle sichtbare Mängel oder Mängel müssen nach der Lieferung schriftlich an Ven der Woods gemeldet werden unter info@gebruiktestoelen.nl. Der Käufer hat hierfür eine Frist von 30 Tagen nach der Lieferung. Nicht sichtbare Mängel oder Mängel müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung, gemeldet werden. Die Parteien werden in diesem Fall in Kontakt treten. Bei Beschädigung des Produkts aufgrund unsachgemäßer Handhabung durch den Käufer selbst ist der Käufer für eventuelle Wertminderungen des Produkts selbst verantwortlich.
Wenn innerhalb der Frist nach Absatz 1 rechtzeitig reklamiert wird, bleibt der gewerbliche Käufer verpflichtet, die gekauften Waren zu bezahlen. Wenn der Käufer mangelhafte Waren zurücksenden möchte, geschieht dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ven der Woods auf die von Ven der Woods angegebene Weise.
Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, wird er das Produkt und das Zubehör, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, im Originalzustand und in der Originalverpackung an Ven der Woods zurücksenden, gemäß den Rücksendeanweisungen von Ven der Woods. Die direkten Kosten für Rücksendungen gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
Ven der Woods ist berechtigt, eine Untersuchung zur Echtheit und zum Zustand der zurückgesandten Produkte durchzuführen, bevor eine Rückerstattung erfolgt.
Rückerstattungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, jedoch kann die Zahlung bis zu 14 Tage nach Erhalt der Rücksendung dauern. Die Rückerstattung erfolgt auf das zuvor angegebene Bankkonto.
Wenn der Verkäufer sein Recht auf Reklamation ausübt, hat er kein Recht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder offene Rechnungen zu verrechnen.
Im Falle einer unvollständigen Lieferung und/oder wenn ein oder mehrere Produkte fehlen und dies auf Ven der Woods zurückzuführen ist, wird Ven der Woods auf Anfrage des Käufers das fehlende Produkt (die fehlenden Produkte) nachliefern oder die verbleibende Bestellung stornieren. Dabei ist die Empfangsbestätigung der Produkte maßgebend. Etwaiger Schaden, der dem Käufer aufgrund der (abweichenden) Größe der Lieferung entstanden ist, kann nicht von Ven der Woods geltend gemacht werden.
Artikel 9 – Preise
Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, es sei denn, es gibt Änderungen bei den Mehrwertsteuersätzen.
Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie: Einfuhr- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Lösekosten, Versicherung und eventuelle Abgaben und Steuern.
Wenn es sich um Produkte oder Rohstoffe handelt, bei denen es Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt gibt und auf die Ven der Woods keinen Einfluss hat, kann Ven der Woods diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird angegeben, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.
Artikel 10 – Zahlung und Sammlungspolitik
– Die Zahlung sollte vorzugsweise in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, über die angegebene Methode.
– Der Käufer kann keine Rechte oder Erwartungen aus einem zuvor abgegebenen Kostenvoranschlag ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
– Der Käufer ist verpflichtet, die Zahlung auf das ihm mitgeteilte Bankkonto und die Angaben von Ven der Woods zu leisten. Die Parteien können eine andere Zahlungsfrist nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Ven der Woods vereinbaren.
– Wenn eine periodische Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart wurde, ist Ven der Woods berechtigt, die geltenden Preise und Tarife schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten anzupassen.
– Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder einer Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen von Ven der Woods gegen den Käufer sofort fällig.
– Ven der Woods hat das Recht, die von Käufer geleisteten Zahlungen in erster Linie zur Deckung der Kosten, dann zur Deckung der aufgelaufenen Zinsen und schließlich zur Deckung des Hauptbetrags und der laufenden Zinsen verwendet. Ven der Woods kann ein Angebot zur Zahlung ohne Verzug ablehnen, ohne dadurch in Verzug zu geraten, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge für die Zuweisung festlegt. Ven der Woods kann die vollständige Tilgung des Hauptbetrags ablehnen, wenn dabei nicht auch die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden.
– Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 14 Tagen seinen Verpflichtungen nachkommt, gerät der Käufer in Verzug, sofern es sich um ein Unternehmen handelt. Wenn es sich um einen Verbraucher handelt, erhält dieser zuerst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach dem Datum der Mahnung, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, einschließlich einer Aufstellung der außergerichtlichen Kosten, falls der Verbraucher seinen Verpflichtungen innerhalb dieser Frist nicht nachkommt, bevor er in Verzug gerät.
– Ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer in Verzug gerät, wird Ven der Woods ohne weitere Mahnung die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung geltend machen und die außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 BW gemäß der am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Staffel berechnen.
– Wenn Ven der Woods mehr oder höhere Kosten verursacht hat, die vernünftigerweise notwendig sind, können diese Kosten erstattet werden. Auch die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt
– Alle von Ven der Woods gelieferten Waren bleiben Eigentum von Ven der Woods, bis der Käufer alle nachfolgenden Verpflichtungen aus allen mit Ven der Woods geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
– Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter dem Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist.
– Wenn Dritte Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vornehmen oder Rechte daran geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Ven der Woods so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten ist, darüber zu informieren.
– Für den Fall, dass Ven der Woods ihre in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben möchte, gibt der Käufer bereits jetzt bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung und Vollmacht an Ven der Woods oder von dieser benannte Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich die Eigentumsgegenstände von Ven der Woods befinden, und diese Waren zurückzunehmen.
– Ven der Woods hat das Recht, die vom Käufer gekauften Produkte zurückzuhalten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist,
trotz der Verpflichtung zur Übergabe oder Abgabe an Ven der Woods. Nachdem der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wird Ven der Woods sich bemühen, die gekauften Produkte so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 20 Werktagen, an den Käufer zu liefern.
– Die Kosten und sonstigen (Folge-)Schäden, die sich aus der Zurückhaltung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten des Käufers und werden auf erste Anforderung von Käufer an Ven der Woods erstattet.
Artikel 12 – Garantie
– Ven der Woods garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen (mit Ausnahme von kleinen Gebrauchsspuren, die möglicherweise nicht auf den Fotos ersichtlich sind), der Brauchbarkeit und/oder Tauglichkeit und den gesetzlichen Vorschriften/Bestimmungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprechen. Dies gilt auch, wenn die zu liefernden Waren für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Käufer diese Verwendung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich schriftlich an Ven der Woods gemeldet hat.
Artikel 13 – Gebrauchtprodukte
Wenn der Käufer ein Unternehmen ist, muss er das Produkt unmittelbar nach dem Kauf auf seine Übereinstimmung mit dem Vertrag prüfen. Ven der Woods gewährt ausdrücklich keine Garantie für gebrauchte Produkte. Ven der Woods erklärt, dass das Produkt ordnungsgemäß getestet wurde, wenn es das Lager verlässt. Der Käufer kann keine Rechte in Bezug auf ein fehlerhaftes Produkt geltend machen, bei dem im Angebot die entsprechenden Mängel angegeben sind.
Wenn es sich um einen Verbraucher handelt, hat dieser das Recht auf Ersatz des Produkts, wenn vermutet wird, dass das Produkt bei der Lieferung nicht dem Vertrag entsprochen hat, wenn die Abweichung von der Vereinbarung innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung auftritt, es sei denn, die Art des Produkts oder die Art der Abweichung steht dem entgegen. Dies lässt jedoch unberührt, dass Ven der Woods nicht für die Eignung der Produkte für jede individuelle Anwendung durch den Käufer verantwortlich ist. Der Käufer muss den Anweisungen und Anleitungen von Ven der Woods folgen. Die gewährte Garantie berührt nicht die Tatsache, dass Ven der Woods niemals für die Eignung der Produkte für jede individuelle Anwendung durch den Käufer verantwortlich ist. Der Käufer muss den Anweisungen und Anleitungen von Ven der Woods folgen.
Die oben genannte Garantie erstreckt sich nur auf das, was vom Hersteller bereitgestellt wurde, und gilt für einen Zeitraum, der der Herstellergarantie entspricht. Ven der Woods ist niemals für die Eignung der Produkte für jede individuelle Anwendung durch den Käufer verantwortlich.
Wenn die zu liefernden Waren diesen Garantien nicht entsprechen, wird Ven der Woods die Sache innerhalb angemessener Zeit nach Erhalt nach Wahl von Ven der Woods ersetzen oder reparieren. Im Falle eines Ersatzes verpflichtet sich der Käufer bereits jetzt, die ersetzte Sache an Ven der Woods zurückzugeben und das Eigentum an Ven der Woods zu übertragen.
Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder unangemessene Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Ven der Woods Änderungen an der Sache vorgenommen oder versucht haben, Änderungen an der Sache vorzunehmen, oder wenn die Sache für Zwecke verwendet wurde, für die sie nicht bestimmt ist, oder unter abnormalen Bedingungen verwendet wurde.
Artikel 14 – Aufschub und Auflösung
Ven der Woods ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt.
Darüber hinaus ist Ven der Woods berechtigt, den zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Vertrag, soweit er noch nicht ausgeführt wurde, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus irgendeinem mit Ven der Woods geschlossenen Vertrag nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Darüber hinaus ist Ven der Woods berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Mahnung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die von solcher Art sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht mehr erwartet werden kann, oder wenn sich auf andere Weise Umstände ergeben, die von solcher Art sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages in Billigkeit nicht erwartet werden kann.
Im Falle einer Auflösung des Vertrages werden die Forderungen von Ven der Woods gegen den Käufer sofort fällig. Wenn Ven der Woods die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.
Ven der Woods behält sich jederzeit das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 15 – Haftungsbeschränkung
Wenn die Ausführung des Vertrags durch Ven der Woods zu Haftung von Ven der Woods gegenüber dem Käufer oder Dritten führt, ist diese Haftung auf die im Zusammenhang mit dem Vertrag von Ven der Woods in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Die Haftung von Ven der Woods ist in jedem Fall auf den Schadensbetrag beschränkt, den die Versicherungsgesellschaft maximal pro Ereignis pro Jahr auszahlen wird.
Ven der Woods haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittenen Verlust, verpasste Ersparnisse und Schäden aufgrund der Verwendung der gelieferten Produkte sind ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt eine Beschränkung gemäß dem, was gemäß § 7:24 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ist.
Ven der Woods haftet nicht für und ist nicht verpflichtet, Schäden, die durch die Verwendung des Produkts entstehen, zu beheben.
Ven der Woods haftet nicht für Schäden, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen aufgrund unvollkommener und/oder unrichtiger Informationen auf der Website(s) oder von verlinkten Websites ergeben können.
Ven der Woods ist nicht für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website verantwortlich und haftet nicht für Störungen oder Nichtverfügbarkeit der Website aus welchem Grund auch immer.
Ven der Woods übernimmt keine Gewähr für eine richtige und vollständige Übermittlung des Inhalts von von/namens Ven der Woods versandten E-Mails, noch für den rechtzeitigen Erhalt derselben.
Alle Ansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzungen seitens Ven der Woods verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Kenntnis oder nach vernünftigem Ermessen mit den Tatsachen, auf denen die Ansprüche basieren, schriftlich und begründet bei Ven der Woods gemeldet werden. Alle Ansprüche des Käufers verfallen auf jeden Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrags.
Artikel 16 – Höhere Gewalt
Ven der Woods haftet nicht, wenn sie aufgrund einer Situation höherer Gewalt ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann, noch kann sie verpflichtet werden, irgendwelche Verpflichtungen zu erfüllen, wenn sie daran gehindert wird aufgrund einer Umstände, die nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und weder nach dem Gesetz, noch nach rechtlichen Handlungen oder nach den im Verkehr geltenden Ansichten zu ihren Lasten geht.
Höhere Gewalt umfasst auf jeden Fall, ist aber nicht beschränkt auf das, was das Gesetz und die Rechtsprechung darüber verstehen, (i) höhere Gewalt von Zulieferern von Ven der Woods, (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen von Zulieferern, die von Käufern Ven der Woods vorgeschrieben oder empfohlen werden, (iii) Mängel in Sachen, Ausrüstung, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Störungen im Internet, im Datennetzwerk und in Telekommunikationseinrichtungen (zum Beispiel durch Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische Anschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks im Unternehmen von Ven der Woods und (xi) andere Umstände, die nach Ansicht von Ven der Woods außerhalb ihrer Kontrolle liegen, die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
Ven der Woods hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Ven der Woods ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz an die andere Partei zu kündigen.
Soweit Ven der Woods zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits teilweise ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachgekommen ist oder diese nachkommen kann, und dem bereits nachgekommenen bzw. nachzukommenden Teil selbstständiger Wert zukommt, ist Ven der Woods berechtigt, den bereits erfüllten bzw. nachzukommenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handelt.
Artikel 17 – Risikoübergang
Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Gegenstände, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Käufer als Unternehmen über, sobald die Gegenstände das Lager von Ven der Woods verlassen. Für Verbraucher gilt, dass das oben genannte Risiko auf den Käufer übergeht, wenn die Produkte in die Gewalt des Käufers geliefert werden. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.
Hoffentlich ist diese Übersetzung hilfreich! Wenn du weitere Übersetzungen oder Hilfe benötigst, stehe ich gerne zur Verfügung.